Zwang, zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, kann Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

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Minka

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Zwang, zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, kann Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

von Minka am 13.01.2021 02:14

Zwang, zwischen der Anrede „Herr" und „Frau" zu wählen, kann Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen 


(c) LG Frankfurt a.M.
Urteil vom 03.12.2020
2-3 O 131/20
Geschlechter-Anrede bei Vertragsschluss im Internet
JurPC Web-Dok. 4/2021, Abs. 1 - 94

Leitsätze:

1. Besteht für einen Vertragsschluss einer im Internet angebotenen Dienstleistung im Massengeschäft eine nicht mit dem Vertragszweck zu rechtfertigende zwingende Verpflichtung, zwischen der Anrede „Herr" und „Frau" zu wählen, liegt hierin eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität.

2. In der bloßen nicht der Geschlechtsidentität entsprechenden Anrede liegt jedoch für sich allein genommen keine Benachteiligung bei Begründung, Durchführung oder Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG, so dass auch ein Anspruch aus § 21 AGG auf Ersatz eines immateriellen Schadens nicht besteht. 


Tatbestand: 

Die klagende Person nimmt die beklagte Person auf eine Entschädigung in Geld und Unterlassen in Anspruch, weil sie sich bei der Nutzung von Angeboten der beklagten Person und in der Kommunikation mit ihr wegen ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert sieht. 

Die klagende Person besitzt eine nicht-binäre Geschlechtsidentität. Sie wird im sozialen Kontext als auch im beruflichen Verkehr mit geschlechtsneutralen Pronomen und dem weder männlich noch weiblich einseitig konnotierten Vornamen ... adressiert, da dies der seit langem empfundenen Geschlechtsidentität ohne männliches oder weibliches Geschlecht, sondern als nicht-binärer Person entspricht. Eine Personenstandsänderung der klagenden Partei hat jedoch noch nicht stattgefunden. Insoweit ist auch noch in der Geburtsurkunde eine Geschlechtsangabe enthalten. Im Personenstandsregister ist als Vorname ... eingetragen.  . . . .

weiter siehe ->      https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20210004


Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

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