TF-freundliches Urteil des schweizer Bundesgerichts

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TF-freundliches Urteil des schweizer Bundesgerichts

von admin am 06.12.2018 13:16


von Levanah » Freitag 2. August 2013, 14:49
Am 13.7.13 hat das Bundesgericht der Schweiz ein Urteil zugunsten einer TF gefällt.

 

Zu klären war, ob die Invalidenversicherung ihr einen Beitrag an eine Perücke oder Haarteil leisten muss, da sie unter der bei vielen Biomännern üblichen Glatzenbildung litt. Nun hat das Bundesgericht gegen alle Vorinstanzen entschieden, dass die Versicherung zahlen muss, weil die Glatze nicht zum typischen Erscheinungsbild einer Frau gehört und dadurch die Sozialrehabilitation klar beeinträchtigt ist.

Das Urteil im Wortlauf findet Ihr als pdf-Datei hier

in Liebe und Dankbarkeit
Levanah

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