Neues aus dem schwedischen Gericht

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Neues aus dem schwedischen Gericht

von admin am 06.12.2018 13:20


von Levanah » Freitag 8. März 2013, 17:54
Bereits am 19. Dezember 2012 hat das schwedische Gericht ein Gesetz von 1972 für unvereinbar mit der geltenden Verfassung und der euopäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Die Praxis der Zwangssterilisation sei diskriminierend und verstosse gegen das Recht auf Unversehrtheit.

 

Es hat damit allerdings nur dem Parlament um einen Monat vorgegriffen. Dieses hat am 10. Januar 2013 ein Gesetz in Kraft gesetzt, das die Zwangssterilisierung von Transmenschen bei einer Geschlechtsangleichung offiziell verbietet. Trans* in Schweden müssen sich also nicht mehr der GAOp unterziehen, wenn sie diesen schwerwiegenden Eingriff nicht wollen.

Levanah

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