Neue Vornamen im Handelsregister

[ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


admin
Administrator

44, Männlich

Beiträge: 987

Neue Vornamen im Handelsregister

von admin am 04.12.2018 14:48

 

Antwort schreiben

7 Beiträge • Seite 1 von 1

Neue Vornamen im Handelsregister
von Goldmarie » Samstag 31. Mai 2014, 19:31
OLG-Urteil:
Neue Vornamen nach Geschlechtsangleichung dürfen im Handelsregister als Änderung vermerkt werden.

http://www.kostenlose-urteile.de/Schles ... s18276.htm

Da steht: Löschung nicht notwenig.
Müsste heißen: Löschung nicht möglich.

LG
Maria
Rastlos vorwärts musst du streben, / Nie ermüdet stille stehn, / Willst du die Vollendung sehn.
Friedrich Schiller

Goldmarie
Stammuser

Beiträge: 1306
Registriert: Sonntag 17. Oktober 2010, 02:14
Plz/Ort: 46049 Oberhausen
Länderflagge:
Geschlecht:

Nach oben

Re: Neue Vornamen im Handelsregister
von Michaela » Sonntag 1. Juni 2014, 00:03
Tja, so ist das, wenn verschiedene Rechtsgebiete aufeinander treffen. Öffentliches Interesse (Handels- und GmbH-Recht) und privates Recht (TSG und GG) sind nicht immer vereinbar und in diesem Falle stoßen sie wohl auch auf ihre Grenzen.

"Löschung nicht notwendig" ist schon korrekt und das Urteil weist darauf hin, dass man sich eventuell bei solchen Sachen einfach ein wenig mehr Kopf machen sollte. In diesem Falle wäre wohl ein Geschäftsführerwechsel der bessere und in jedem Falle der preiswertere Weg gewesen.

Dass ein Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH zu einer Benachteiligung führt, halte ich nach meinen Erfahrungen für relativ ausgeschlossen. Es sei denn, es wird mit dem ausführlichen Handelsregisterauszug "Hausieren" gegangen. Ansonsten ist bei den Anfragen und Auskünften bei den Handelsregistern lediglich die Kurzfassung des Auszuges einsehbar, denn das Interesse der Auskunftsersuchenden liegt doch eher in der Gegenwart, als in der Vergangenheit.

Und ein solcher Geschäftsführerwechsel hätte eventuell ja auch zur Erfüllung der so sehr von unserer Bundesregierung geforderten "Frauenquote" beigetragen. Eventuell gar Fördergelder verschenkt???

Liebe Grüße
Michaela
ALLES WIRD GUT! - Ordnung ist das halbe Leben - ich lebe in der anderen Hälfte.

Michaela
Stammuser

Beiträge: 1365
Registriert: Sonntag 5. Juni 2011, 19:39
Plz/Ort: Berlin
Länderflagge:
Geschlecht:

Nach oben

Re: Neue Vornamen im Handelsregister
von Bianca » Sonntag 1. Juni 2014, 18:25
Moin Michaela,

ich kann diese Sache nur vom Gefühl aus beurteilen,aus rechtlicher Sicht kannst du das sicher besser. Ich finde das Urteil nicht so gut. Mir kommt das wie ein Zwangsouting vor,was für ein öffentliches Interesse kann es geben,daß das rechtfertigt? Kannst du das näher erläutern?

LG Bianca

Bianca
Stammuser

Beiträge: 1563
Registriert: Sonntag 17. Oktober 2010, 20:25
Plz/Ort: Düsseldorf
Geschlecht:

Nach oben

Re: Neue Vornamen im Handelsregister
von Michaela » Sonntag 1. Juni 2014, 21:07
Da is nix mit Zwangsaouting, denn wie schon gesagt: Bei Auskunftsersuchen und entsprechenden Anfragen gibt das Registergericht lediglich eine Kurzfassung des aktuellen Handelsregisterauszuges (HR) raus. Da steht neben dem aktuellen Firmensitz und der Gründung lediglich der/die letzte Geschäftsführer/in drin - mehr nicht.

Wer einen ausführlichen HR-Auszug haben will, der wird auch ein entsprechendes Interesse haben, denn dieser ist nicht kostenlos im I-Net einsehbar.

Was mir gerade noch einfällt: Eine GmbH wird in der Regel nicht während der guten Jahre veräußert. Hier ist dann u. U. der Käufer oder gar der Insolvenzverwalter daran interessiert, welcher Geschäftsführer denn den Abwärtstrend herbeigeführt und das Unternehmen ggf. an die Wand gefahren hat. In bestimmten Fällen kann auf diesen ein Rückgriff erfolgen. - Aber das würde hier zu weit führen.

"Ein Geschäftsführerwechsel wird im Geschäftsverkehr teilweise negativ bewertet." - Zum einen ist das unternehmerisches Risiko und zum anderen frage ich mich hier, wie und ob die alten Kunden und Zulieferer über den "Rollentausch" informiert wurden. Ein "Austausch" dieser Art endet zwangsläufig in einem Zwangsouting, denn wie will man einem Kunden so mir nichts, dir nichts erklären, dass nun nicht mehr Herr XY, sondern Frau XY Geschäftsführer ist, wenn dieser Kunde auf ein Gespräch mit dem ihm bekannten Geschäftsführer besteht? Geschweige denn einem potenziellen Neukunden, der eventuell noch mit dem veralteten HR-Auszug wedelt???

Für meine Begriffe wurde hier schlicht und einfach Dumm gehandelt - und Dummheit muss bestraft werden. Sorry, aber ist so!

Liebe Grüße
Michaela
ALLES WIRD GUT! - Ordnung ist das halbe Leben - ich lebe in der anderen Hälfte.

Michaela
Stammuser

Beiträge: 1365
Registriert: Sonntag 5. Juni 2011, 19:39
Plz/Ort: Berlin
Länderflagge:
Geschlecht:

Nach oben

Re: Neue Vornamen im Handelsregister
von Elviera » Montag 2. Juni 2014, 01:12
Ausserdem muss ein sog, berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, und das ist nur ab einem gewissen Auftragsvolumen gegeben. Das man da Sicherheiten braucht und genau wissen muss mit wem man da einen Vertrag schliesst ist ja wohl klar.
Ich meine wer sein Auto verkauft der möchte doch das Geld auch bar auf die Tatze bekommen sonst gibst den Schlüssel nicht. Auf Treu und Glauben die Karre herausgeben alleine auf das Versprechen hin das nächste Woche bezahlt wird, und dann noch an jemanden den man gar nicht kennt, nicht einmal weiss wo er wohnt und ob er überhaupt das Geld hat, bzw, beschaffen kann?
So was macht ja wohl niemand denke ich.
Wär ja schön wenn man kurz vorher noch einen dicken Auftrag annimmt und dann die Kohle einsacken und mit Hilfe der Pä abtauchen könnte.
Macht auch niemand? Wer so was sagt ist pleite denn er kennt offensichtlich nicht das Haifischbecken in welchem man schwimmen geht als Unternehmer.

Was ich nicht verstehe ist das man sich über so was keine Gedanken gemacht hat bevor man sich zur Transition entschliesst, denn das solche Situationen auftreten werden ist doch wohl so sicher wie das Amen in der Kirche.

Aber mal ehrlich, wie lange ist diese Dame denn im Geschäft das so was für sie nicht schon im Vorfeld der Transition nachvollziehbar ist, und sie deshalb ein Gericht bemühen muss welches ihr das mit Bienchen und Blümchen erklärt. Gerade so als ob die nichts Besseres zu tun hätten als ihr klarzumachen das so was nichts mit ihrer Diskriminierungshysterie zu tun ha,t sondern es im Geschäftsleben des freien Unternehmertums nun mal Regeln gibt- geben muss!
Für so was sind andere Fachleute zuständig, und zwar wenns nicht verstanden wird in dieser Reihenfolge bis es letztlich irgendwann verstanden wird.
Erst der Unternehmensberater, dann der Rechtsanwalt.
Und wenns da nicht funzt dann hats andere Gründe, dann muss der Psychologe ran!
Die Aufgabe des Gerichts ists jedenfalls nicht den Leuten zu erklären wie's läuft im Geschäftsleben

Sorry, aber manchmal..... .

L.G. Elviera
Schuft euch durch Strombart über Glenz,
sonat mekelt hartes Lechem ihr.

Elviera

Beiträge: 3951
Registriert: Samstag 16. Oktober 2010, 00:14
Geschlecht:

Nach oben

Re: Neue Vornamen im Handelsregister
von Charon » Montag 2. Juni 2014, 01:52
Tja, sowat ist - auch wenn es erstmal krass klingen mag - ein Umstand, der durchaus für das TsG in seiner alten Fassung (d.h. der verpönte OP-Zwang für die PÄ) spricht. Denn windige Geschäftsleute, Identitätsbetrüger und andere "abtauchwillige" Gestalten werden es sich mehrmals überlegen, ob sie sich lieber die Eier abschneiden lassen oder ob sie doch nicht lieber z.B. ihr Pleite-Unternehmen ordentlich abwickeln.

Würden sich die Kampf-Transen jedoch durchsetzen und die PÄ gäbs dann ohne jegliche Hürden beim Einwohnermeldeamt, dann öffnet das diversen windigen Gestalten Tür und Tor fürs Abtauchen. Eine vernünftige Gesetzgebung will solche Schlupflöcher natürlich dichtmachen, und das könnte sie in diesem Falle dann nur, wenn das Offenbarungsverbot womöglich noch an mehr Stellen deutlich gelockert wird. Und schon ist man als Polit-TS wieder oben auf den Barrikaden und macht die böse transphobe Gesellschaft dafür verantwortlich, obwohl man durch eigenes unbedachtes Verhalten das Problem verursacht hat !

lg,

Charon
"Tatsächlich sind Freiheit und Fähigkeit zum Ungehorsam nicht voneinander zu trennen. Daher kann kein gesellschaftliches,politisches oder religiöses System,das Freiheit proklamiert und Ungehorsam verteufelt,die Wahrheit sprechen."(Erich Fromm)

Charon
Stammuser

Beiträge: 2611
Registriert: Dienstag 19. Oktober 2010, 18:32
Plz/Ort: Bayern
Länderflagge:
Geschlecht:

Nach oben

Re: Neue Vornamen im Handelsregister
von Elviera » Montag 2. Juni 2014, 02:22
Einen Konkurs ordentlich abzuwickeln ist manchmal auch mit hohen Gefängnisstrafen verbunden, und das sind vielleicht schon gute Gründe notfalls auch bis zum Äussersten zu gehen.

... und damit wären wir bei einem Thema das in mir auf schon seit einigen Wochen auf leiser Flamme vor sich hinköchelt. Nämlich die Liberalisierung den Personenstandsrechts, so wie sie von vielen ja gefordert wird.
Und je länger ich drüber nachdenke um so mehr Vorteile sehe ich. Aber anders als viele sich das denken würden.
Und natürlich müsste dann das Offenbarungsverbot natürlich schon gelockert werden, damit ein Abtauchen nicht so leicht möglich sein wird.
Das ist die Kröte die man da wohl zwangsläufigerweise schlucken muss, das ergibt sich dann nun mal so als logische Konsequenz. Doch denke ich dass man das den Ts entsprechend griffig aufbereitet schon verkaufen könnte.
Alles hat eben seinen Preis.
Ich werde in den nächsten Tagen einen Strang dazu aufmachen, d. h. wenns niemand vor mir tun sollte.

L.G. Elviera

Edit:
Strang geteilt, hier geht's weiter: http://t-stammtisch-oberhausen-forum.forenworld.at/viewtopic.php?f=12&t=1037

Antworten

« zurück zum Forum