ggf verschieben Ts in Haft Österreich: Richtlinie in Haft wird erarbeitet

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ggf verschieben Ts in Haft Österreich: Richtlinie in Haft wird erarbeitet

von admin am 07.12.2018 11:41


von Minka » Sonntag 17. Juli 2016, 02:31
Bis zum Herbst soll in Österreich eine Richtlinie zu Transsexualität in Haft erarbeitet werden:

 

http://diepresse.com/home/panorama/oest ... erarbeitet
Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

Minka
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Re: Österreich: Richtlinie zu Transsexualität in Haft wird e
von Elviera » Montag 18. Juli 2016, 01:47
Es wird auch höchste Zeit so was auch bei uns zu entwickeln. Die Info die ich darüber hae ist schon einige Jahre alt, aber im wesentlichen hat sich da wohl nichts geändert.

Transsexuelle im Strafvollzug können die Pä nach dem Transsexuellengesetz in Anspruch nehmen. Im Gegensatz dazu gibt es keinen Anspruch auf Bereitstellung bzw. die Erlaubnis zum Tragen der entsprechenden Kleidung und der Verwendung von Kosmetika. Ebenso haben Transsexuelle während der Haft kein Recht auf die Durchführung medizinischer Maßnahmen (Hormonbehandlung und geschlechtsumwandelnde Operationen). Das Strafvollzugsgesetz erkennt nur allgemein einen Anspruch auf ärztliche Behandlung an, aber keinen auf bestimmte einzelne Behandlungsmaßnahmen. All diese Dinge sind vom Wohlwollen des Anstaltsleiters abhängig. Entsprechende gerichtliche Verfahren gegen die Strafanstalt blieben bisher erfolglos. Anmerkung:
Einzig helfen wohl nur Gespräche mit den verantwortlichen Seelsorgern und Psychologen deren Möglichkeiten aber auch begrenzt sind.

Was macht eigentlich eine Transsexuelle die mal straffällig geworden ist? Wo soll ein transsexueller Mensch inhaftiert werden, der laut Pass noch einen männlichen Vornamen besitzt, aber aufgrund der Hormongaben schon sehr weiblich aussieht? Oft genug wird hier einfach nach dem Chromosomensatz entschieden und damit müsste Ts Mensch den Strafvollzug des entsprechenden Geschlechts.

Wie sieht das denn nun in der Praxis aus?
Nehmen wir an dass eine Mann zu Frau Transsexuelle im Anfangsstadium mit dem Gesetz in Konflikt kommt wird verurteilt, hat also noch keine Pä..
Sie ist also laut Gesetz noch ein Mann und müsste folglich auch in den männlichen Strafvollzug. Was aber ist nun, wenn die Betroffene schon seit längerem Hormone nimmt, und bei ihr die Verweiblichung schon so weit fortgeschritten ist? Das dürfte Probleme geben mit den anderen Häftlingen, denn , dass so jemand in einem "Männerknast" mit Sicherheit den Repressalien seiner Mitgefangenen ausgesetzt wäre liegt auf der Hand. Vergewaltigung sind so auch schon keine Seltenheit, ebensowenig wie körperliche Gewalt. an der Tagesordnung.

Ich kenne einen Fall der mir etwa 2000 berichtet worden ist. wobei ich mir jetzt die Ts- übliche Vorgeschichte einspare.
Man kommt ja leicht an die falschen Leute und oft in kriminelle oder Drogenkreise. Anfangs war die Sache mit Haschisch noch relativ harmlos. Aber später kam auch Heroin dazu. Die Gründe hierfür mögen mannigfaltig gewesen sein und wohl u.A auch der Ts geschuldet sein, aber das spielt ebenfalls keine Rolle.

Die Geschichte spielt zu einer Zeit als es Fixerstuben, Methadon und soziale Betreuung für Drogenabhängige noch nicht gab, und daher lieben als einzigste Möglichkeiten den steigenden Bedarf durch Beschaffungskriminalität und Prostitution zu decken. Das Übliche halt und und ülicherweise war es auch nur eine Frage der Zeit bis sie vor Gericht stand.
Die Richter machten sich bei der Urteilsverkündung recht wenig Gedanken darüber, welche Art Strafvollzug hier angewendet werden müsste. Gewisse Bedenken, sie in ein normales Gefängnis zu stecken, hatten man aer offensichtlich wohl doch, denn sie landete in einem Gefängniskrankenhaus, Abteilung Psychiatrie.
Aber auch hier wusste niemand, wie mit einer solchen Person zu verfahren sei und daher nahm das Grauen nahm seinen Lauf. Zunächst wurde diese Person wegen der dohenden Gewalt von allen anderen Isassen isoliert ud man machte sich zuächst wenig Gedanken darum wei Einzelhaft auf die Persönlichkeit auf die Dauer wirken würde. Methoden wie im Mittelalter und i. d. R sind solche Haftedingungen auch als Folter anzusehen. Damit sie sich nicht wehrte und Forderungen stellen konnte, verabreichte man ihr Beruhigungsmittel in hoher Dosierung, und wenn ihre Familie zu Besuch kam, mussten sie zwei Beamte in den Besucherraum führen, da sie aufgrund der Beruhigungsmittel nicht mehr fähig war, alleine zu laufen.
Gleichzeitig pumpte man sie mit Hormonen voll weil kundige Fachärzte nicht zur Verfügung standen.

So ist es mir 2000 berichtet worden, und derzeit habe ich noch keinen Anlass gefunden zu glauben dass sich an diiesen Verhältnissen da was wesentlich gebessert hat.
Sollten sich inzwischen doch was gebessert haben, dann her mit dem Bericht! Wenn nicht dann sollten wir möglichst schnell den Österreicern folgen und vernünftige Richtlinien für den Stafvollzug erarbeiten.

L.G. Elviera
Schuft euch durch Strombart über Glenz,
sonat mekelt hartes Lechem ihr.

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Re: Österreich: Richtlinie zu Transsexualität in Haft wird e
von Goldmarie » Dienstag 19. Juli 2016, 15:04
Ich hatte mal einen Text über TS im Gefängnis, finde ihn leider nicht. Ist aber auch schon ein paar Jahre her und seither hat sich meines Wissens nichts in diesem Bereich geändert.

LG
Maria
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