Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

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Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

von admin am 06.12.2018 13:17

 

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5 Beiträge • Seite 1 von 1

Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
von Elviera » Donnerstag 6. Juni 2013, 11:05
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsgericht-ehegattensplitting-gilt-auch-fuer-homo-ehe-a-904066.html

Kommt es nur mir noch ein wenig schwamig vor? Hört sich fast nur wie ne Empfehlung an.

L.G. Elviera
Schuft euch durch Strombart über Glenz,
sonat mekelt hartes Lechem ihr.

Elviera

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Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
von Minka » Donnerstag 6. Juni 2013, 11:19
Hallo,

hier mal die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-041.html

Die angegriffenen Entscheidungen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben und die Verfahren zur erneuten Entscheidung an den
Bundesfinanzhof zurückverwiesen.

Dann schauen wir mal, wie lange der Bundesfinanzhof für ein neuerliches Urteil braucht und wann die anschließende Gesetzesänderung erfolgt. Wird sicher auch davon abhängen, wie die nächste Wahl ausgeht.
Auch stellt sich die Frage, welche der Steuerbescheide ab 2001 tatsächlich noch nicht rechtskräftig sind. Werden sicher nicht allzu viele sein.

Aber es ist immerhin ein Anfang.

Liebe Grüße
Minka
Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

Minka
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Re: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
von Julia86 » Donnerstag 6. Juni 2013, 18:46
Die Entwicklung ist in jedem Falle nicht mehr aufzuhalten,egal wie sich die Konservativen drehen und wenden!

Go for it!
Julia86
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Re: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
von Michaela » Donnerstag 6. Juni 2013, 21:03
Hallo,
Minka hat geschrieben:
Aber es ist immerhin ein Anfang.

Entschuldigung, aber es ist kein Anfang, sondern eine logische und konsequente Fortsetzung der eingeschlagenen Rechtsprechung. Nachdem bereits 2005 der Versorgungsausgleich und die Hinterbliebenenversorgung korrigiert wurden, war dies letztlich nur noch eine Frage der Zeit und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit wären die Kläger notfalls auch an den EUGH herangetreten. Ich denke, diese Peinlichkeit wollte man sich ersparen.

Schwammig? – Eher nicht, denn die Aufforderung an den Gesetzgeber ist doch recht eindeutig. – Allerdings verwundert mich schon die Entscheidung, bzw. die Forderung zur Rückwirkung - über 10 Jahre. Warten wir mal ab, was der BFH daraus macht.

Und der Jubel in der Presse ist eventuell mit Vorsicht zu genießen. Es wird schließlich im BMF nicht zum ersten Mal darüber nachgedacht, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Vorteile sind inzwischen nur noch gegeben, wenn es um einen „Alleinverdiener" geht oder der Partner nur ein sehr geringes Einkommen hat. – Aber in welcher Ehe oder Lebenspartnerschaft ist das heute noch so?

Eines wurde mMn bei der Gesetzgebung zum Lebenspartnerschaftsgesetz übersehen: letztlich geht es um Menschen, nicht um Männlein oder Weiblein, es sei denn, die benannten seien eine ganz besondere Spezies (nicht Mensch). Hier sollte das GG einmal angepasst werden, das könnte unter Umständen auch zu einer anderen Anschauungsweise in der Gesellschaft führen. Die Veränderungen in der Gesellschaft konnten die Väter des GG eben nicht voraussehen.

LG Michaela
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Re: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
von Bianca » Freitag 7. Juni 2013, 19:28
Michaela hat geschrieben:
letztlich geht es um Menschen, nicht um Männlein oder Weiblein, es sei denn, die benannten seien eine ganz besondere Spezies (nicht Mensch). Hier sollte das GG einmal angepasst werden, das könnte unter Umständen auch zu einer anderen Anschauungsweise in der Gesellschaft führen. Die Veränderungen in der Gesellschaft konnten die Väter des GG eben nicht voraussehen.

Moin,

Das war auch mein erster Gedanke dazu.Der besondere Schutz der Ehe ist meiner Meinung nach von der Geschichte,dem gesellschaftzlichen Wandel überholt worden.
Und gerade eben kam die Meldung über den Sender,daß schon nächste Woche ein entsprechendes Gesetz vorgelegt werden soll.Man drückt also auf´s Tempo.

LG Bianca

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