Beschluss des Bundesrates zum TsG /Vereinfachung der Pä

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Beschluss des Bundesrates zum TsG /Vereinfachung der Pä

von admin am 06.12.2018 13:09

 

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5 Beiträge • Seite 1 von 1

Beschluss des Bundesrates zum TsG /Vereinfachung der Pä
von Elviera » Sonntag 29. Oktober 2017, 01:58
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0301-0400/362-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen, aber es geht voran. Schritt für Schritt.

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Re: Beschluss des Bundesrates zum TsG /Vereinfachung der Pä
von Charon » Donnerstag 9. November 2017, 00:58
Noch eine Neuerung. Die betrifft allerdings nur Intersexuelle: http://m.spiegel.de/panorama/gesellscha ... 77008.html

LG,

Charon
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Re: Beschluss des Bundesrates zum TsG /Vereinfachung der Pä
von Elviera » Donnerstag 9. November 2017, 01:33
Wenns das Bundesverfassungsgericht reklamiert dann heisst das ja noch nicht dass es auch beschlossen ist. Der Beschluss wird vermutlich irgendwann kommen, aber es steht wohl in den Sternen wann das sein wird?
Ich könnte mir vorstellen dass man sich da noch ordentlich zieren wird denn daraus erwachsen juristische Konsequenzen die derzeit noch nicht so recht überschaubar sind. Ich rechne bei den Debatten darüber mit einem ziemlichen Hauen und Stechen, haben wir doch inzwischen Kräfte im Bundestag die darüber alles Andere als begeistert sein dürften.
Wenn ichs richtig verstanden habe dann basiert diese Reklamation auf dem Persönlichkeitsrecht, und wenn dem so sein sollte, dann kann man langfristig die man die Transsexualität nicht aussen vor lassen.

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Re: Beschluss des Bundesrates zum TsG /Vereinfachung der Pä
von Goldmarie » Donnerstag 9. November 2017, 18:03
Lt. WAZ hat das Bundesinnenministerium schon angekündigt, das Urteil umzusetzen.
Hier eine Kopie des Artikels:

Das dritte Geschlecht
Die Karlsruher Verfassungsrichter sprechen ein bahnbrechendes Urteil
Julia Emmrich

dpa PA/Jan Woitas

Berlin/Karlsruhe. In den Akten des Standesamts steht „weiblich". Doch der Mensch, der zu diesem Eintrag gehört, fühlt sich nicht als Frau. Aber auch nicht als Mann. Ein drittes Geschlecht aber kennt das deutsche Recht bislang nicht. Vanja, 27 Jahre alt, ist deswegen bis vor das Verfassungsgericht gezogen und hat nun Geschichte geschrieben: Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwoch, dass neben „weiblich" oder „männlich" in Zukunft ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein muss.
Drittes Geschlecht – was heißt das?
Derzeit gilt: Kommt ein Kind auf die Welt, wird sein Geschlecht beim Standesamt entweder als „weiblich" oder „männlich" eingetragen. Seit 2013 darf der Eintrag auch offen bleiben, wenn eine Zuordnung nicht möglich ist. Vanja, wie sich der junge Mensch nennt, der nun in Karlsruhe erfolgreich geklagt hat, reichte das nicht. Zusammen mit der Bielefelder Anwältin Katrin Niedenthal kämpft er seit Jahren für den Eintrag eines dritten Geschlechts. Es könnte „inter" oder „divers" heißen. Die Karlsruher Richter haben noch keinen Begriff vorgegeben, aber dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt: Sie halten die bisherigen Regelungen des Personenstandsrechts für grundgesetzwidrig und verlangen eine Neuregelung bis Ende 2018. Das zentrale Argument: Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau sehen, müssen im geltenden Personenstandsrecht entweder die unzutreffende Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter hinnehmen „oder aber einen Eintrag hinnehmen, der den Eindruck erweckt, sie hätten kein Geschlecht", schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Das heißt: Die Regelung verstößt gegen beides – das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot. Das Bundesinnenministerium kündigte an, das Urteil umzusetzen.
Warum hat Vanja geklagt?
Vanja wehrt sich dagegen, auf „Mann" oder „Frau" ausweichen zu müssen. Vanja gilt als intersexuell und gehört damit zu den Menschen, die sich genetisch, hormonell oder auch anatomisch nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen lassen. Viele weisen Merkmale beider Geschlechter auf. In Vanjas Fall fehlte von Geburt an das Chromosom, das das Geschlecht festlegt: Frauen haben zwei X-Chromosomen, Männer haben XY. Vanja hat nur ein X. Als Teenager erfuhr Vanja davon, weil die Ärzte wissen wollten, warum der Körper des Mädchens kaum weibliche Hormone produzierte. Heute, mit knapp 30 Jahren, trägt der Mensch namens Vanja einen Bart. Er nimmt dafür männliche Hormone ein, wie er kürzlich einem Reporter der „Süddeutschen Zeitung" erzählte.
Das Karlsruher Urteil sei „eine große Freude", sagte Vanja am Mittwoch. Das Gericht habe deutlich gemacht, „dass es Menschen gibt, die nicht als Mann oder Frau leben, und dass das keine ‚Störung' ist". Zwar lasse sich gesellschaftliche Akzeptanz nicht allein durch einen Gerichtsbeschluss erreichen, erklärte Vanja, „aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung".
Wie reagiert die Politik?
Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte die Karlsruher Entscheidung. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte: „Das Urteil ist ein großer Fortschritt in Richtung Freiheit." Und ergänzte: „Da kann man einfach nur dankbar sein, dass wir in dem Punkt ein so progressives und modernes Bundesverfassungsgericht haben."
Welche Folgen hat das Urteil im Alltag?
Die Richter lassen dem Gesetzgeber freie Hand, wie er das Urteil umsetzt: Neben der Möglichkeit, ein drittes Geschlecht einzuführen, könne man auch generell auf einen Geschlechtseintrag im Geburtsregister verzichten, schreiben die Richter. Vanja und ihre Mitstreiter hoffen nun, dass das Urteil nicht nur die Praxis der Standesämter ändert. „Wenn man sagt, es gibt drei Geschlechter, dann ist die logische Folge, dass sich auch in anderen Bereichen etwas ändern muss", sagte Moritz Schmidt, Sprecher von Vanjas Kampagne „Dritte Option", dieser Redaktion.
Zum Beispiel: Statt Toiletten und Umkleidekabinen für Frauen und Männer bereitzustellen, müsste es in Deutschland künftig Frauenbereiche und Unisex-Bereiche in WCs und Umkleiden geben. Oder: Überall dort, wo Bürger heute in Formularen das Geschlecht ankreuzen sollen, müsste künftig entweder das dritte Geschlecht als Option auftauchen – oder die Frage nach dem Geschlecht ganz gestrichen werden. Hinzu kommt: Auch die alte Debatte um die geschlechtergerechte Schreibweise kann durch das Urteil neuen Treibstoff bekommen. Besonders schwierig, das räumt auch Schmidt ein, wird die Frage nach der höflichen Anrede: Wenn „Frau" und „Herr" nicht passt, was dann? Schmidt weiß es nicht. Nur so viel: „Vanja lässt sich deswegen einfach Vanja nennen."

LG
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Re: Beschluss des Bundesrates zum TsG /Vereinfachung der Pä
von Charon » Freitag 10. November 2017, 01:23
Das riecht mir tatsächlich noch nach einem Hauen und Stechen, bis das dritte Geschlecht tatsächlich in ein handfestes Gesetz gegossen ist.

Neben dem ganzen Rattenschwanz wie Toiletten etc. würde mich interessieren, wer sich dann in Zukunft alles dem 3. Geschlecht zuordnen darf. Muss dazu eine IS medizinisch nachgewiesen werden oder nicht ? Falls nicht, dann könnte theoretisch jeder zum 3. Geschlecht wechseln, was vor Allem die queere Szene reizen würde. Ich höre die AfDler schon aufjaulen, die werden uns da sicherlich noch einigen Verdruss bereiten.

Ich hoffe in diesem Zusammenhang wirklich auf die Unisexvariante bei Toiletten etc., denn ein 3. Klo wäre angesichts der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklung zunehmend gefährlich für die Betroffenen.

Und spätestens bei Unisextoiletten und entsprechenden Umkleiden höre ich auch die Muslime mit ihrer rigiden Geschlechtertrennung aufjaulen.

LG,

Charon

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