Corona und der Stammtisch

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admin
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Re: Corona und der Stammtisch

von admin am 30.08.2021 03:16

Ihr Lieben

Was ich am letzten Stammtisch befürchtet hatte ist nun eingetreten.
Die Inzidenz steigt und steigt und aufgrund dessen haben sich die Regeln geändert. Innenraum -Gastronomie ist nur noch für Genesende und vollständig Geimpfte zulässig und Aussengastronomie ist bei der momentanen unbeständigen Wetterlage schwierig.
Die derzeit gültige Rechtslage befindet sich unten am Schluss dieser Mail.
Immerhin gibt es diesen Monat noch die Möglichkeit des kostenlosen Schnelltest. (Ein Testzelt befindet sich auf dem Platz gegenüber der Coca-Cola-Oase.) D.h. diesen Monat noch, aber ab Oktober wird der kostenpflichtig werden.
Aber wie auch immer, nichtsdestrtrotz findet der Stammtisch diesen Monat wie immer am jeweiligen Donnerstag des jeweiligen Monats statt!
Wir sehen uns also am Donnerstag diese Woche um 20:00 Uhr im Franziskaner.
Bei Rückfragen Mail an mich: [email protected]
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Quelle: Aktuelle Meldungen (oberhausen.de)

Neue Coronaschutzverordnung ab Freitag, 20. August, in Kraft

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnungt um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021.
„Weiterhin wichtig ist die Fortsetzung der Impfkampagne, das Beibehalten der AHA+L-Regel im Alltag (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten und im Alltag Maske tragen sowie Lüften) und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35", erklärt Krisenstabsleiter Michael Jehn. Die neue Coronaschutzverordnung hat keine Maßnahmenstufen 1 bis 4 mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. „Wenn der Landesinzidenzwert über 35 liegt, gilt auch für Oberhausen die neue Coronaschutzverordnung, selbst wenn Oberhausen unter dem Wert von 35 liegt," so Jehn weiter. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen seit Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die neue Verordnung ist geprägt vom Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel"). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen.
Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.
Die wichtigsten Regeln im Ãœberblick
3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
Sport in Innenräumen
Innengastronomie
Körpernahe Dienstleistungen
Beherbergung
Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
Außerdem gilt die Regel auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Besuch von Einrichtungen
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder: Schülerausweis als Testnachweis
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

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Re: Corona und der Stammtisch

von admin am 05.10.2021 02:25

Ihr Lieben,
de Monat ist wieder herrum und da sind wir wieder, wenige Tage vor dem 1. Donnerstag des jeweiligen Monats.
Grosse Veränderungen hat es bislang noch nicht gegeben ausser dass in Duisburg die Coronaregeln weiter verschärft worden sind. Nun gilt hier die 2-G Regel, zwar nur für städtische Veranstaltungen ( ausser für Bildungseinrichtungen wie z. B. VHS), aber es ist gut möglich das es auf die Gastronomie ausgeweitet wird. Und ebenso ist es möglich dass die Nachbarstädte nachziehen werden.
Aber das war ja für die Zeit nach der Wahl nicht anders zu erwarten.
Bislang jedoch ist das nicht der Fall und daher treffen wir uns am kommenden Donnerstag den 7. Oktober, aufgrund der verkürzen Öffnungszeiten, ausnahmsweise schon um 19:00 Uhr im Franziskaner. ( Centro Oberhausen)
Bis dann und

 

l.G. Elviera

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